Ausweisen von Lohnkosten in Rechnungen

Was sind Lohnkosten?: #

Unternehmer und andere Erbringer von haushaltsnahen Dienstleistungen können Lohnkosten und Materialkosten getrennt ausweisen auf der Rechnung. Aber was genau ist hierfür der Grund? Rechnungsempfänger können diese Ausgaben gemäß dem „Handwerkerbonus“ nach Paragraf 35 a II EStG von der Steuer absetzen. 

Lohnkosten beim Kunden definieren: #

Wenn Sie im Kundenbereich auf einen Kunden klicken um diesen zu bearbeiten, finden Sie etwas weiter unten das Feld für die Ausweisung der Lohnkostenanteile. Hier können Sie die Lohnkosten in % für den Kunden festlegen, dies geht auch über den Kundenimport.

Ausweisung der Lohnkosten in Rechnungen: #

Zum Ausweisen der Lohnkosten müssen Sie einen bestimmten Platzhalter im Bemerkungstextfeld der Rechnung hinterlegen. Hier eine Liste der möglichen Platzhalter im Bemerkungstext der Rechnung.

Sie können sich diesen Text kopieren und dadurch als Bausteinhinterlegen. Damit können Sie diesen am Ende jeder Rechnung auswählen, falls erwünscht.

Im Bruttobetrag sind {Lohnkosten Netto %(20,00)} € Lohnkosten enthalten. Dies ergibt eine Gesamt-Lohnsumme begünstigt nach §35 a EStG von {Lohnkosten Brutto} €

Schlussendlich sollte es ungefähr so aussehen:

Die Lohnkosten werden anschließend im Nachkalkulationsbereich der Auftragsmappe angezeigt:

Bei weiteren Problemen oder Fragen melden Sie sich bitte per E-Mail unter: support@openHandwerk.de.

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