Wie ist das jetzt eigentlich mit Cannabis?

Mit der bevorstehenden Legalisierung von Cannabis stellt sich für viele Unternehmen die Herausforderung, den Konsum am Arbeitsplatz angemessen zu adressieren. Gesetzliche Rahmenbedingungen wie die Betriebssicherheitsverordnung und das Arbeitsschutzgesetz bieten zwar Orientierung, doch erfordert die neue Situation eine spezifische Auseinandersetzung mit dem Thema. Klare Unternehmensrichtlinien, die den Cannabis-Konsum während der Arbeitszeit untersagen, sind unerlässlich, um die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter zu gewährleisten und die Arbeitsleistung aufrechtzuerhalten.

Viele ältere Mitarbeiter können sich noch gut an Zeiten erinnern, in denen das Trinken von Alkohol zum täglichen Arbeiten dazugehörte, mit allen Konsequenzen für Arbeitsleistung und das Leben der Betroffenen. Häufig entstand daraus eine Dynamik innerhalb der Belegschaft, die schwerwiegende Konsequenzen auf die Arbeit und den Erfolg der Firma hatte. Kein Wunder also, dass es heutzutage kaum noch Fälle von Duldung innerhalb des Berufslebens gibt. 

Was ist aber mit Cannabis, das ab dem 01.04.2024 legal wird? Besitz von 25 Gramm in der Öffentlichkeit, 50 Gramm sowie drei Pflanzen zu Hause…

Häh? Heißt das jetzt, dass die Kollegen bekifft zur Arbeit kommen dürfen? Das kann doch nicht das sein, was man unter entspanntem Arbeiten versteht. Nein! Natürlich gibt es hier Vorschriften, die einen Konsum von Canabis während der Arbeitszeit unterbinden. 

  1. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Diese Verordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Benutzung von Arbeitsmitteln. Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass Arbeitnehmer sich selbst oder andere durch Alkohol- oder Drogenkonsum gefährden.
  2. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet die Arbeitgeber, für eine sichere Arbeitsumgebung zu sorgen und Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu minimieren. Dies schließt indirekt auch den Umgang mit dem Konsum von Suchtmitteln am Arbeitsplatz ein, da dieser die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer beeinträchtigen kann.
  3. Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Für Berufskraftfahrer und andere Personen, die beruflich Fahrzeuge führen, gelten strenge Alkohol- und Drogengrenzwerte. Die Nichteinhaltung dieser Grenzwerte kann zu strafrechtlichen Konsequenzen und zum Verlust der Fahrerlaubnis führen.
  4. Betäubungsmittelgesetz (BtMG): Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln und hat somit indirekte Auswirkungen auf den Arbeitsplatz, insbesondere im Hinblick auf den Besitz, den Handel und den Konsum illegaler Drogen.

Dennoch ist eine klare Kommunikation und interne Regelung ratsam. Machen Sie nochmals deutlich, dass der Konsum von Cannabis bzw. die Beeinträchtigung der Arbeitsleistung durch den Konsum vor der Arbeit nicht toleriert wird. An dieser Stelle sollte auch auf die Folgen eines unter Drogeneinfluss verursachten Unfalls hingewiesen werden, der sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. 

Fazit

Die Anpassung der Gesetzgebung zur Legalisierung von Cannabis wirft wichtige Fragen hinsichtlich des Umgangs mit dem Konsum von Suchtmitteln am Arbeitsplatz auf. Historisch gesehen war der Konsum von Alkohol in vielen Arbeitsumgebungen akzeptiert, führte jedoch zu negativen Auswirkungen auf die Arbeitsleistung und das Wohlbefinden der Mitarbeiter. Diese Erfahrungen unterstreichen die Bedeutung einer klaren Regulierung und Handhabung von Rauschmitteln in der Arbeitswelt. Mit der Einführung der Cannabis-Legalisierung ist es entscheidend, dass Unternehmen klare Richtlinien etablieren, die den Konsum von Cannabis während der Arbeitszeit verbieten, um die Sicherheit, Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Belegschaft zu gewährleisten.

Gesetzliche Regelungen wie die Betriebssicherheitsverordnung, das Arbeitsschutzgesetz, das Straßenverkehrsgesetz und das Betäubungsmittelgesetz bieten bereits einen Rahmen, um den Umgang mit Rauschmitteln am Arbeitsplatz zu regeln und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Diese Gesetze verpflichten Arbeitgeber dazu, präventive Maßnahmen zu ergreifen und Risiken, die durch den Konsum von Suchtmitteln entstehen könnten, zu minimieren.

Die bevorstehende Legalisierung von Cannabis erfordert von Unternehmen jedoch eine noch spezifischere Auseinandersetzung mit diesem Thema. Es ist essenziell, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter klar und deutlich über die internen Richtlinien zum Umgang mit Cannabis aufklären. Dabei sollte betont werden, dass eine Beeinträchtigung der Arbeitsleistung durch Drogenkonsum nicht toleriert wird und strafrechtliche sowie arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Ein proaktiver Ansatz, der Bildung, klare Kommunikation und gegebenenfalls Unterstützungsangebote für Mitarbeiter umfasst, kann dazu beitragen, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu fördern. Dieser Ansatz schützt nicht nur die individuellen Mitarbeiter und ihre Kollegen, sondern trägt auch zum langfristigen Erfolg des Unternehmens bei.

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