Das neue Lehrjahr beginnt und mit ihnen kommen die neuen Azubis in den Betrieb. Hoffentlich! Sie sind seltenes Gut geworben im Arbeitsmarkt und die Sorge um den Nachwuchs im Handwerk wird von Jahr zu Jahr größer. Umso wichtiger ist es, dass die neuen Azubis sich wohlfühlen und auf ihrem neuen Ausbildungsplatz verfangen.
Soweit so gut. Leider schaut die Realität anders aus. Lehrjahre sind keine Herrenjahre, heißt es da, oder im Handwerk herrscht ein rauer Umgang. Die Aufforderung nicht alles persönlich zu nehmen schwingt schnell im Raum, man soll sich da ein dickes Fell zulegen oder sich auf die Arbeit konzentrieren. Eine schwierige Zeit, die durchgestanden sein will…
Nein! Die Gefahr des Mobbings ist konkret und als Ausbilder, Geschäftsführer oder Inhaberhaben sie die Pflicht, für einen respektvollen Umgang innerhalb ihres Teams zu sorgen. Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung, Verleumdung, üble Nachrede sind strafrechtlich relevante Delikte und haben im Umgang mit den Kollegen keinen Platz. Punkt!
Doch wie stellt man als Geschäftsführer, Meister oder Lehrbeauftragter Mobbing fest? Was ist Mobbing und wie kann man Betroffenen helfen? Wie sieht eine mögliche Prävention aus? Was wäre die Konsequenz für die Beteiligten am Mobbing? Auf all diese Fragen möchten wir im nachfolgenden Blogbeitrag eingehen.
Was ist überhaupt Mobbing?
Das Bundesamt für Familie zivilgesellschaftliche Aufgaben definiert Mobbing wie folgt:
“Der Begriff Mobbing bezeichnet feindseliges Verhalten unter Kolleginnen und Kollegen oder zwischen Vorgesetzten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Meist wird eine Person über einen längeren Zeitraum hinweg gezielt von einer anderen Person oder einer Gruppe angegriffen und gedemütigt. Die Beweggründe der Täterinnen und Täter können sehr vielfältig sein und werden oft von verschiedenen Faktoren gleichzeitig bestimmt, auf die die betroffene Person häufig keinen Einfluss hat. Zentrales Ziel der Täterinnen und Täter ist stets, die ausgewählte Person aus der Gemeinschaft auszuschließen. Mobbing kann an jedem Arbeitsplatz und in jeder Branche vorkommen.”
Merkmale von Mobbing:
- In der Regel geht Mobbing von einer Person aus und wird in der Gruppe betrieben.
- Die Belästigung fußt nicht nur auf Einzelhandlungen, welche nicht in Zusammenhang zueinander gesehen werden können, sondern auf Belästigungen über einen längeren Zeitraum hinweg
- Offene Aggression (körperliche Anfeindung, Spott, Hohn) oder subtilen Verhaltensweisen wie das ausschließen aus gewissen Aktivitäten oder dem Zurückhalten von Information, Arbeitsmitteln oder Anweisungen
- tritt oft auf, wenn die eigene Kompetenz und Arbeitsleistung durch den neuen Mitarbeiter infrage gestellt wird
Eigene Maßstäbe, was eine Belästigung betrifft, können nur bedingt gelten. Die individuellen persönlichen Eigenschaften sind so unterschiedlich, dass der eine vielleicht ein Mobbing gar nicht erkennt bzw. nüchtern damit umgeht und ein anderer im gleichen Fall Angst davor hat, seinen Arbeitsplatz zu betreten. Hier können Zweitmeinungen neutraler Personen helfen, um Mobbing einzuschätzen und zu gewichten.
Folgen des Mobbings
Nun hat’s mal jemanden erwischt, meint der Geschäftsführer, nimmt die Kündigung des Azubis entgegen und widmet sich wieder seinem Tagesgeschäft. Ursachen sind ihm egal, der Laden ist bisher auch so gut gelaufen. So kann man sich vielleicht über diese Entwicklung eines Ausbildungsverhältnisses hinwegtrösten, aber natürlich haben wir den Azubi mit einer gewissen Erwartungshaltung eingestellt. Natürlich haben wir uns von ihm eine Stärkung der Arbeitsleistung versprochen, vielleicht auch eine spätere Übernahme in Erwägung gezogen. So bleibt die Stelle vakant und da man sich nicht mit den Ursachen des Mobbings vertraut gemacht hat, ist die Chance hoch, dass es dem nächsten Azubi ebenso ergehen könnte.
Die Konsequenzen für den Gemobbten fallen noch viel drastischer aus. Ängste bis hin zur Depression können entstehen, Erkrankungen (durch eine mit Stress verbundenen Abwehrschwäche), Schlaflosigkeit, mangelndes Konzentrationsvermögen. Berufliche Auswirkungen durch Verlust von Entwicklungsmöglichkeiten und Rufschädigung, gepaart mit sozialer Isolation im Kollegium.
Mobbingfall – Wie kann sich das Opfer wehren?
Beschwerderecht
Das Informieren des direkten Vorgesetzten über das Mobbing ist das Recht des Betroffenen. Sollte dieser selbst involviert sein, ist der Arbeitgeber der Ansprechpartner. Damit dieser reagieren kann, sollten hier konkrete Informationen dargelegt werden können. Tag, Uhrzeit, Beteiligte, Wortlaute und Äußerungen.
Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche
Es sollten Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche geltend gemacht werden. Hier müssen die Zuständigen reagieren. Bleiben die Verantwortlichen untätig, können diese dafür haftbar gemacht werden. Dies könnte Schmerzensgeld sein oder eine Übernahme von Behandlungskosten, sollte es zu einer anhaltenden Schädigung des Betroffenen gekommen sein.
Das Leistungsverweigerungsrecht
Sind die Umstände des Arbeitens aufgrund der Mobbingsituation unzumutbar für den Azubi geworden, hat er das Recht, seiner Arbeit fernzubleiben. Er kann also die Arbeit, welche er seinem Ausbildungsbetrieb schuldet, verweigern. Natürlich muss hier die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein. Auch sollte geprüft werden, ob die Leistung vorübergehend oder dauerhaft verweigert werden kann.
Außerordentliche Eigenkündigung
Bleibt die Situation am Arbeitsplatz für den Azubi unzumutbar, hat er das Recht auf eine außerordentliche Eigenkündigung. Hier sollte es im Vorfeld einen Hinweis auf die Situation gegeben haben. Erst aus der Nichtreaktion des Ausbilders, erwächst der Anspruch auf die außerordentliche Eigenkündigung. Auch sollte die Kündigung innerhalb einer bestimmten Frist ausgesprochen werden (in der Regel zwei Wochen), ab der Kenntnisnahme des Grundes. Diese Kündigung hat immer schriftlich zu erfolgen, wobei der Kündigungsgrund klar benannt sein muss. Wichtig! Ab dem Moment der Kündigung erhält der Betroffene keine Lohnzahlung mehr!
Mobbingtagebuch
Damit die Argumentation des Betroffenen vor seinem Arbeitgeber, eventuell aber auch vor einem Gericht schlüssig ist, empfiehlt es sich, ein Mobbingtagebuch zu führen. In diesem sollten die Mobbingfälle wie folgt dokumentiert werden:
- wann hat das Mobbing stattgefunden?
- wo hat das Mobbing vorgefallen?
- wer hat gemobbt?
- nähere Angaben zur Situation
- was war das Ziel des Mobbings (Arbeitsleistung, persönliche Eigenschaften oder Merkmale, soziale Aspekte, Äußerungen oder Reaktionen)
- gab es einen bestimmten Auslöser?
- wie sah es im Moment des Mobbings beim Betroffenen aus (Angst, Gefühl von Hilflosigkeit, Schwindel, Nasenbluten)
- wir hat der Betroffene auf den Vorfall reagiert?
- gibt es Zeugen für das Mobbing? Hat jemand den Betroffenen unterstützt?
Prävention
Das Bewusstsein für eine mögliche Problematik sollte sich bis hierhin beim Ausbilder entwickelt haben. Auszubildende haben ein bis vier Monate Probezeit! Sie sind also im Falle von Mobbing schneller weg, als dass man gucken bzw. überhaupt reagieren könnte. Auf Jobportalen ist auf einmal das gute Standing dahin, das man bis dahin noch als Arbeitgeber gehabt hatte. Auf die langfristige Minderung der Arbeitsleistung des Teams sind wir schon eingegangen. Also lieber im Vorfeld reagieren, als das Kind in den Brunnen fallen zu lassen. Doch wie?
Einstellung
Zeigen Sie als Chef ganz klar auf, wie Sie zum Mobbing stehen und was das für Konsequenzen für diejenigen hat, die anderen Arbeitnehmern den Arbeitsplatz zur Hölle machen.
Regeln
Legen Sie Regeln fest, wie in einem Mobbingfall reagiert werden muss.
Mitarbeitergespräche
Führen Sie mit den Mitarbeitern und Auszubildenden regelmäßige Gespräche
Führungskräfte schulen
Lassen Sie Führungskräfte und Ausbilder an Kursen, Seminare oder Coachings teilnehmen, welche sich mit diesem Thema beschäftigen. So erhalten Sie Wissen darüber, wie sie solche Szenarien erkennen und darauf reagieren können.
Unterstützen Sie aktiv Mobbingopfer
Dies kann von persönlichen Gesprächen, Teamumstellungen, bis hin zur Dienstfreistellung gehen.
Bewusstsein schaffen
Zeigen Sie Ihren Mitarbeitern regelmäßig auf, dass sie dieses Thema auf dem Schirm haben und hinterfragen. Etablieren Sie die Nichtduldung von Mobbing als festen Bestandteil ihrer Firmenkultur!
Maßnahmen gegenüber den Verursachern
Disziplinargespräche. Den Verursachern sind die Konsequenzen ihres Handelns aufzuzeigen und die Unterlassung des Mobbings zu fordern. Eine Vermittlung zwischen beiden Parteien sollte erfolgen mit nachfolgender Prüfung, ob eine Zusammenarbeit wirklich noch zumutbar ist.
Mobbing mit gravierenden Auswirkungen und Ausmaß erfordern Sanktionen! Dies könnten eine Abmahnung oder sogar die fristlose Kündigung sein.
Mobbing am Arbeitsplatz, insbesondere gegenüber Auszubildenden, stellt eine ernsthafte Gefahr für den Betrieb dar. Es wirkt sich negativ auf die Arbeitsatmosphäre, Produktivität und die langfristige Mitarbeiterbindung aus. Für Arbeitgeber ist es daher unerlässlich, frühzeitig Präventivmaßnahmen zu ergreifen, um ein gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen. Durch klare Richtlinien, offene Kommunikation und Unterstützung für Betroffene können Mobbingfälle vermieden und bestehende Konflikte gelöst werden. Eine bewusste und engagierte Unternehmenskultur, die Mobbing konsequent sanktioniert, ist entscheidend für den Erfolg des Betriebs.