AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der openHandwerk GmbH
Version: 12/2023
Stand: 27.12.2023
1.Geltungsbereich
1.1. Der unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossene Vertrag (nachfolgend „Vertrag“) kommt zwischen der openHandwerk GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, Rosenthaler Str. 40-41, 10178 Berlin (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend gemeinsam „Parteien“) zustande. „Kunde“ meint dabei ausschließlich Unternehmer gemäß §14 BGB mit Sitz innerhalb Deutschlands und/ oder Unternehmer mit Sitz in Österreich oder der Schweiz . Mitarbeiter oder Auszubildende des Kunden, denen er unter diesem Vertrag Zugriff auf die Software gewährt, werden gemeinsam mit dem Kunden als „Nutzer“ bezeichnet.
1.2. Verbraucher sind von den Angeboten des Anbieters ausgeschlossen.
1.3. Dieser Vertrag gilt für die Nutzung der Software openHandwerk (nachfolgend „Software“) des Anbieters durch den Kunden und die Nutzer ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vertragsbedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch, wenn der Anbieter solchen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen haben sollte.
2. Vertragsbestandteile
2.1. Der Vertrag besteht aus den folgenden Bestandteilen und Erklärungen:
2.1.1. Den Festlegungen zu Umfang der bestellten Lizenzen, zur Vertragslaufzeit und zu den Zahlungsmodalitäten, die der Kunde im Rahmen der Bestellung oder auf andere Weise gegenüber dem Anbieter trifft, soweit einer hierauf bezogenen Annahmeerklärung (nachfolgend „Bestätigung“) des Anbieters.
2.1.2. Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nebst deren Anlagen:
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- Nutzungsbedingungen und Verhaltensregeln
- Vertrag zur Auftragsverarbeitung nebst dessen Anlagen
- Service Level Agreements
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2.2. Vertragssprache ist deutsch. Soweit in diesem Vertrag personenbezogene Beziehungen in männlicher Form erfolgen, sind sowohl männliche, weibliche sowohl diverse Personen mit dieser Formulierung angesprochen.
3. Vertragsgegenstand
3.1. Gegenstand dieses Vertrags ist die auf die Laufzeit des Vertrags befristete Einräumung des Zugangs zur Software des Anbieters an den Kunden bzw. dessen Nutzer.
3.2. Die Software wird vom Anbieter auf dessen Servern zur Verfügung gestellt. Der Kunde sowie die Nutzer können die Software über einen internetfähigen Browser abrufen und benutzen („Software as a Service“). Eine Installation auf den Servern des Kunden ist weder erforderlich noch möglich. Konfigurations-, Installations- oder Beratungsleistungen sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.
3.3. Die Software besteht aus diversen Modulen wie Auftragsmanagement, Disposition, Zeiterfassung, Messenger und App, sowie Rechnungswesen und Beschaffung. Die Software ist eine geräteunabhängige, webbasierte Lösung für Handwerksbetriebe, Bauunternehmen und Servicegesellschaften. Sie deckt dabei die gesamten Arbeitsprozesse in einem Unternehmen ohne Datenbrüche in einer Plattform ab. Hierzu gehören Auftragsverwaltung/ Projektplanung, Ressourcenmanagement, Baustellendokumentation und -kommunikation, Mängel- und Aufgabenmanagement sowie ein umfangreiches Rechnungswesen in der Cloud. Über eine Webapplikation und dazugehöriger openHandwerk-App können Workflows im Büro, auf der Baustelle oder in der Instandhaltung verwaltet werden. Darüber hinaus bietet openHandwerk über seinen API-Marketplace offene Schnittstellen zur Integration bestimmter, nach billigem Ermessen vom Anbieter ausgewählter, Leistungen Dritter wie Apps, Microservices, Herstellern oder Händlern.
3.4. Aktualisierungen und Verbesserungen („Updates“) wird der Anbieter nach eigenem billigem Ermessen zugänglich machen.
3.5. Nicht Gegenstand des Vertrags sind Leistungen mit Bezug zur Software, die über deren Bereitstellung nach diesem Vertrag hinausgehen („Zusatzleistungen“), beispielsweise Anpassungen an der Software nach Spezifikationen des Kunden („Customizing“), Schulungen des Kunden und dessen Mitarbeiter zum Umgang mit der Software oder der Export von Archivdaten. Die Parteien werden sich über vom Kunden gewünschte Zusatzleistungen ergebnisoffen ins Benehmen setzen und sofern von beiden Parteien gewünscht, solche Zusatzleistungen unter separaten Vereinbarungen erbringen.
4. Leistungen des Anbieters
4.1. Der Anbieter überlässt dem Kunden unter diesem Vertrag die bei der Bestellung des Kunden angefragte Anzahl an Lizenzen und gewährt dem Kunden sowie ggf. weiteren Nutzern personalisierte, auf die Laufzeit der jeweiligen Lizenz befristete Zugänge zur Software. Die Zugangsgewährung an weitere Nutzer erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass die Nutzer bei der erstmaligen Anmeldung in der Software die Nutzungsbedingungen und Verhaltensregeln des Anbieters akzeptieren.
4.2. Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in der jeweils vereinbarten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt sowie die Bereitstellung der für die Nutzung der Software erforderlichen technischen Infrastruktur des Kunden bzw. Nutzers in Form von für die Nutzung der Software erforderlicher Hardware und Anwendungen (insbesondere Browser, Plugins, Apps) hierauf.
4.3. Das Nähere regelt die Anlage „Service Level Agreements“.
5. Mitwirkungen und Beistellungen des Kunden
5.1. Der Kunde wird den Anbieter unterstützen und in seinem Betrieb alle zur vertragsgemäßen Erbringung der Leistungen durch den Anbieter erforderlichen, ihm zumutbaren und möglichen Voraussetzungen schaffen.
Dazu wird der Kunde insbesondere dafür sorgen, dass ein Ansprechpartner für den Anbieter zur Verfügung steht. Der Kunde hat Störungen einschließlich Mängeln in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen in Textform zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Die Meldung kann über das Ticket-System sowie unter support@openhandwerk.de erfolgen.
5.2. Der Kunde wird bei der Nutzung der Software das geltende Recht sowie die Vorgaben zur Nutzung beachten, die sich aus der Anlage „Nutzungsbedingungen und Verhaltensregeln“ ergeben. Gestattet der Kunde weiteren Nutzern unter diesem Vertrag die Nutzung der Software, wird der Kunde die Nutzer zur Beachtung dieser Ziff. 5.2 anhalten.
5.3. Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige weitere Nutzer, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Für die Nutzung der Software durch seine Mitarbeiter steht der Kunde wie für eigenes Handeln ein.
5.4. Sollte der Kunde Kenntnis davon erlangen, dass durch Inhalte in der Software offensichtlich Rechte Dritter verletzt werden (insbesondere Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte), wird der Anbieter auf eine entsprechende Mitteilung den Vorwurf prüfen und, sofern rechtlich erforderlich, den Zugang zu diesen Inhalten sperren oder diese Inhalte löschen.
5.5. Der Anbieter kann zusätzliche Vergütung seines Aufwands verlangen, wenn a) der Anbieter aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass eine Störung oder ein Mangel vorliegt, es sei denn der Kunde hat die unbegründete Meldung nicht zu vertreten, oder b) zusätzlicher Aufwand wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden anfällt, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten.
6. Nutzungsrechte des Kunden
6.1. Der Kunde erhält an der Software ein einfaches, zeitlich auf die Laufzeit dieser Vereinbarung, räumlich auf Deutschland und sachlich auf die Inanspruchnahme der jeweils vom Anbieter erbrachten Leistungen beschränktes Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke zur bestimmungsgemäßen Nutzung für die von den Parteien jeweils vereinbarte Anzahl an Nutzern. Ein Anspruch auf die Herausgabe des Quellcodes der Software besteht nicht.
6.2. Die dem Kunden gemäß Ziff. 6.1 eingeräumten Nutzungsrechte werden diesem für die jeweils vereinbarten natürlichen Personen gewährt, sie sind individuell an einzelne Nutzer gebunden (nachfolgend „Named-User Lizenz“ genannt). Jede Named-User-Lizenz darf nur von einer natürlichen Person genutzt werden. Eine Übertragung auf eine andere natürliche Person ist dem Kunden nur gestattet, wenn die bisherige natürliche Person dauerhaft die Nutzung der Software einstellt. Der Anbieter ist berechtigt, die Einhaltung der Vorgaben für Named-User Lizenzen jederzeit durch angemessene technische oder organisatorische Maßnahmen zu überprüfen.
6.3. Begeht ein Nutzer wiederholte oder besonders schwerwiegende Verstöße (Begehung strafbaren Verhaltens oder vorsätzliche Angriffe auf die Infrastruktur des Anbieters) erlischt dessen Nutzungsrecht und der Anbieter ist zur Sperrung des Accounts berechtigt.
6.4. Der Anbieter erhält mit dem Einstellen von Inhalten in die Software (mit Ausnahme personenbezogener Daten) vom Kunden hieran alle einfachen Nutzungsrechte, die erforderlich sind, damit der Anbieter den Inhalt für den Kunden und dessen Nutzer zugänglich machen und vertragsgemäß verarbeiten kann. Eine Nutzung der Inhalte zu anderen Zwecken ist dem Anbieter nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform gestattet. Werden vom Kunden oder dessen Nutzern Text-, Bild-, Grafik-, Audio- oder Videodateien in die Software eingestellt, hat der Kunde sicherzustellen, dass ihm an solchen Inhalten die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte zustehen.
7. Vergütung
Die Höhe der Vergütung sowie die Zahlungsweise richten sich nach den vom Kunden im Bestellprozess ausgewählten Optionen und der gewählten Lizenz.
7.1. Die Vergütung für die Nutzung der Software beträgt pro kaufmännischen Nutzer monatlich
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- 55 Euro netto, bei Laufzeit von einem Jahr und monatlicher Zahlungsweise
- 40 Euro netto, bei Laufzeit von einem Jahr und Vorkasse
- 35 Euro netto, bei Laufzeit von zwei Jahren und Vorkasse
- 30 Euro netto, bei Laufzeit von drei Jahren und Vorkasse
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit auch Lizenzen für gewerbliche Mitarbeiter sowie für Subunternehmer zu erwerben oder unseren Enterprise-Tarif zum festen Prozentsatz vom Umsatz und pro Jahr. Die jeweils aktuellen Preise sind online der Preistabelle zu entnehmen.
7.2. Jede Vergütung versteht sich zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.
7.3. Die Vergütung ist bei monatlicher Zahlungsweise jeweils zu dem Tag eines jeden Monats fällig, der durch seine Zahl dem Tag des Vertragsschlusses entspricht. Die Vergütung ist im Übrigen für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus fällig. Im Falle einer Vertragsverlängerung wird jeweils die Vergütung für den verlängerten Zeitraum zu den entsprechenden Konditionen am Tag, der durch die Benennung des Monats und seine Zahl dem Tag des Vertragsschlusses entspricht, fällig.
7.4. Die Abrechnung der Vergütung für die Software erfolgt erstmals mit Beginn dieses Vertrags jeweils für einen Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr) im Voraus.
7.5. Die Rechnungen sind jeweils zahlbar ohne Abzug innerhalb von sieben Tagen ab Eingang der Rechnung beim Kunden.
7.6. Kommt ein Kunde mit zwei monatlichen Vergütungen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, bei ansonsten unveränderten Konditionen die gesamte für die Vertragslaufzeit ausstehende Vergütung zu fordern.
8. Laufzeit und Vertragsbeendigung
8.1. Dieser Vertrag tritt mit Annahme durch den Anbieter in Kraft. Die Laufzeit richtet sich nach der vom Kunden im Bestellprozess gewählten Option und beträgt ein, zwei oder drei Jahre.
8.2. Die Laufzeit verlängert sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig mit einer Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit von einer Partei gekündigt wird, nach der folgenden Maßgabe:
8.3. Laufzeit ein Jahr: Verlängerung um ein Jahr, Kündigungsfrist drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit
8.4. Laufzeit zwei Jahre: Verlängerung um zwei Jahre, Kündigungsfrist sechs Monate zum Ende der Vertragslaufzeit
8.5. Laufzeit drei Jahre: Verlängerung um drei Jahre, Kündigungsfrist neun Monate zum Ende der Vertragslaufzeit
8.6. Laufzeit länger als drei Jahre: Verlängerung um die Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist neun Monate zum Ende der Vertragslaufzeit
8.7. Das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt. Wichtige Gründe sind für den Anbieter insbesondere Nichtleistung der Vergütung durch den Kunden in Höhe von zwei monatlichen Vergütungen sowie wiederholte oder anhaltende Verstöße der Nutzer gegen die Nutzungsbedingungen, die dem Kunden angezeigt, aber von diesem nicht unterbunden wurden.
8.8. Jede Kündigung dieses Vertrags bedarf der Textform.
8.9. Die openHandwerk GmbH ist berechtigt bei Kunden mit Außenständen, die sich im Inkasso, zur Klärung beim Rechtsanwalt oder im Mahnbescheid befinden den Zugang für Kunden auszusetzen. Dies befreit nicht von der bestehenden Zahlungsverpflichtung im Voraus. Die openHandwerk GmbH leistet für diese Fälle aufgrund von Nichtzugang keinen Schadensersatz.
9. Testphase
Der Anbieter bietet eine zeitlich auf die Dauer von sieben Tagen begrenzte probeweise Nutzung der Software (nachfolgend “Testphase”) an. Für diese Testphase gelten die Maßgaben dieser Ziff. 9. Im Übrigen findet der Vertrag auf die Testphase uneingeschränkt Anwendung.
9.1. Die Nutzung während der Testphase erfolgt abweichend von Ziff. 7 unentgeltlich.
9.2. Ein automatischer Übergang in eine kostenpflichtige Nutzung nach Ziff. 8 findet nicht statt.
9.3. Während sowie nach Ende der Testphase kann der Kunde den Übergang in eine kostenpflichtige Nutzung beim Anbieter anfragen. Ein entsprechender Vertrag kommt mit Bestätigung der Anfrage des Kunden durch den Anbieter zustande.
10. Haftung
10.1. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters auf den Ersatz mittelbarer Sach- und Vermögensschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10.2. „Wesentliche Vertragspflicht“ meint dabei jede Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut oder vertrauen darf. Bei höherer Gewalt ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen.
10.3. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB sowie des § 536a Abs. 1 BGB, soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht, ist ausgeschlossen.
10.4. Der Anbieter haftet der Höhe nach unbegrenzt bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie, soweit schriftlich eine Garantie für die Beschaffenheit der unter diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen übernommen wurde.
10.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10.6. Im Übrigen haften die Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
11.1. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zugänglich werdenden Informationen geheim zu halten, soweit diese den anwendbaren Datenschutzgesetzen unterfallen oder interne Geschäftsabläufe der jeweils anderen Partei betreffen. Auf Verlangen einer Partei werden die Parteien eine marktübliche, die Anforderungen des Geschäftsgeheimnisschutzgesetz abbildende, separate Geheimhaltungsvereinbarung abschließen.
11.2. Diese Vereinbarung dient auch der Wahrung des Datenschutzes. Die Parteien stellen in ihrem Verantwortungsbereich die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Bestimmungen zum Datenschutz sicher. Sie setzen für die Datenverarbeitung nur solche Beschäftigten oder sonstigen Personen ein, die unter Hinweis auf die rechtliche Folgen einer Missachtung auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften der DSGVO in Textform verpflichtet worden sind, und überwachen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch die eingesetzten Beschäftigten und sonstigen Personen. Das Weitere regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag, der mit Abschluss dieses Vertrags wirksam wird.
12. Änderungsvorbehalt
Für neue Verträge gelten jeweils die bei Zustandekommen aktuellen AGB. Für laufende Verträge behält sich der Anbieter Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Solche Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang einer Änderungsmitteilung in Textform widerspricht und der Anbieter den Kunden in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht und die hierfür geltende Frist hingewiesen hat. Widerspricht der Kunde der Änderung in Textform, gelten die früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter. Der Anbieter ist in diesem Fall zur Kündigung des betroffenen Vertrags innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Widerspruchs aus wichtigem Grund berechtigt. Von diesem Änderungsvorbehalt ausgenommen sind solche Änderungen, die sich auf wesentliche Vertragspflichten einer Partei beziehen.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
13.2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie etwaiger separater Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für Änderungen dieses Textformerfordernisses. Der Vorrang individueller Abreden bleibt hiervon unberührt.
13.3. Der Leistungsort ist der Sitz des Anbieters.
13.4. Ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist in Berlin Mitte, am Sitz der openHandwerk GmbH. Dasselbe gilt, wenn eine Partei keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, wenn die Streitigkeit andere als vermögensrechtliche Ansprüche betrifft oder wenn für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand nach den gesetzlichen Regelungen begründet ist.
13.5. Auf diesen Vertrag sowie auf die von den Parteien hierunter erbrachten Leistungen und sonstigen Handlungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts Anwendung; Art. 3 Abs. 3, Abs. 4 Rom-I VO bleiben unberührt.
13.6. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder nichtig sein oder werden, oder dieser Vertrag eine von den Parteien bei Abschluss des Vertrages nicht bedachte Lücke enthalten, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der rechtsunwirksamen, nichtigen oder fehlenden Bestimmung gilt das Gesetz, sofern die entstandene Lücke nicht durch ergänzende Vertragsauslegung gemäß §§ 133, 157 BGB geschlossen werden kann. Beide Parteien sind verpflichtet, unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel einer Vereinbarung an Stelle der rechtsunwirksamen, nichtigen oder fehlenden Bestimmung, die deren Sinn und Zweck in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht am Nächsten kommt und insbesondere dem Charakter des Vertrags gerecht wird.
14. Anlagen
14.1. Anlage 1 – Nutzungsbedingungen und Verhaltensregeln
Nutzungsbedingungen und Verhaltensregeln für die Software „openHandwerk“
Die openHandwerk GmbH, Rosenthaler Str. 40-41, 10178 Berlin (nachfolgend „openHandwerk“) stellt registrierten Nutzern die gleichnamige Software „openHandwerk“ (nachfolgend „Software“) nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der openHandwerk, deren Teil diese Nutzungsbedingungen sind, zur Verfügung.
Diese Nutzungsbedingungen regeln den Umgang mit und soweit zutreffend das Verhalten in der Software.
Nutzung der Software
Der Zugang zur Software erfolgt über das Internet mit einem von der Software unterstützten, aktuellen Browser oder mit einer gegebenenfalls hierfür von openHandwerk bereitgestellten Anwendung für mobile Endgeräte (Smartphones, Tablets) unter den hierfür von openHandwerk unterstützten Betriebssystemen und Versionen. Der Nutzer ist für seinen Internetzugang (insbesondere Verfügbarkeit, Bandbreite) und das Vorhalten der für die Nutzung der Software erforderlichen Hardware und Anwendungen (insbesondere Browser, Plugins, Apps) selbst verantwortlich.
Der Nutzer darf die Software nicht für sachfremde, vertragswidrige oder rechtswidrige Zwecke missbrauchen. Ein Missbrauch liegt insbesondere vor im Äußern, Verbreiten, Herunterladen oder Unterstützen rechtswidriger, diskriminierender, hetzerischer oder ehrverletzender Inhalte. Insbesondere ist es dem Nutzer untersagt,
- Schutzrechte Dritter wie Marken-, Urheber- oder Namensrechte zu verletzen;
- beleidigende, verleumderische, pornografische, jugendgefährdende oder sonst strafrechtlich oder ordnungswidrigkeitsrechtlich relevante Informationen einzustellen;
- über die in der Software bereitgestellten Funktionalitäten und Schnittstellen hinausgehende Mechanismen, Software oder Skripte einzusetzen, insbesondere, wenn hierdurch Funktionen der Software blockiert, modifiziert, kopiert und/oder überschrieben werden;
- zu versuchen, die von openHandwerk verwendeten Sicherheitssysteme oder die in der Software abrufbaren Informationen durch Datenveränderung (§ 303a StGB), Computersabotage (§ 303b StGB), Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269, 270 StGB), Unterdrückung beweiserheblicher Daten (§ 274 StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB), Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), Abfangen von Daten (§ 202b StGB), Datenhehlerei (§ 202d StGB) oder andere Straftaten zu beeinträchtigen.
Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten können von openHandwerk bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder Behörde zur Anzeige gebracht werden.
Registrierung und Sorgfaltspflichten
Der Zugang zur Software setzt die Registrierung des Nutzers voraus. Der Zugang ist personalisiert, nicht mit Dritten teilbar und nicht auf Dritte übertragbar. Benutzername und Passwort sind vom Nutzer geheim zu halten.
Bei der Registrierung müssen Kontaktdaten und gegebenenfalls weitere für die Registrierung erforderliche Angaben („Registrierungsdaten“) vollständig und richtig angegeben werden.
Die Registrierung erfolgt durch Eingabe der erforderlichen Angaben in einem dafür bereitgestellten Formular in der Software. Nach erfolgreicher Registrierung übersendet openHandwerk dem Nutzer eine E-Mail mit der Bestätigung der erfolgreichen Anmeldung. Ein Anspruch auf Registrierung besteht ausschließlich, soweit bereits Lizenzen durch den Kunden bezogen wurden und unter der Maßgabe, dass die Registrierungsdaten korrekt sind und diese Nutzungsbedingungen akzeptiert werden.
Der Nutzer teilt openHandwerk unverzüglich telefonisch oder per E-Mail mit, wenn die Gefahr des Missbrauchs der Software durch nicht zur Nutzung Berechtigte besteht. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Zugangsdaten des Nutzers verloren gegangen sein oder Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten des Nutzers erlangt haben könnten. openHandwerk ist in diesem Fall berechtigt, den Zugang unverzüglich bis zur Vergabe neuer Zugangsdaten zu sperren.
Inhalte in der Software
Sämtliche Übermittlungen von Informationen werden ausschließlich zum Zwecke der Erbringung von Funktionen der Software erbracht und ausschließlich durch die Nutzer und ggf. Dritte veranlasst. Die Nutzer wählen die Adressaten der von ihnen übermittelten Informationen selbst aus. Die übermittelten Informationen werden von openHandwerk nicht ausgewählt oder verändert. openHandwerk beaufsichtigt den Nutzer bei der Übermittlung nicht und erteilt ihm keine Weisungen. Der Nutzer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten eingestellten oder sonst abgelegten Informationen selbst verantwortlich. Sollte der Nutzer oder ein Dritter Kenntnis davon erlangen, dass durch solche Informationen offensichtlich Rechte Dritter verletzt werden, wird openHandwerk auf eine entsprechende Mitteilung den Vorwurf prüfen und, falls erforderlich, den Zugang zu den betroffenen Informationen sperren oder diese löschen.
Erhält openHandwerk Kenntnis von einer rechtswidrigen Nutzung der Software oder einzelner Funktionen oder vom Nutzer oder auf dessen Veranlassung eingestellter oder sonst abgelegter rechtswidriger Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung der Software, ist openHandwerk berechtigt, den Nutzer vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung der Software oder einzelner Funktionen auszuschließen und den Zugang zu sperren. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt unberührt. Dasselbe gilt bei Gefahr des Missbrauchs der Software durch nicht zur Nutzung berechtigte Dritte.
Der Nutzer kann über Links in der Software zu externen Websites gelangen, die nicht von openHandwerk betrieben werden. Derartige Links werden entweder eindeutig gekennzeichnet oder sind durch einen Wechsel in der Adresszeile des Browsers erkennbar. openHandwerk ist für die auf solchen externen Websites erreichbaren Informationen nicht verantwortlich.
Haftung und Sanktionen
Die Haftung von openHandwerk gegenüber dem Nutzer ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei durch openHandwerk zugesicherten Eigenschaften sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Dies gilt ebenso für gesetzliche Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer der openHandwerk.
Der Nutzer haftet für eigene Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Software oder einzelner Funktionen selbst. Der Nutzer stellt openHandwerk in wirtschaftlicher Hinsicht von sämtlichen Ansprüchen anderer Nutzer oder Dritter frei, die wegen einer rechtswidrigen Handlung oder Information durch seine Nutzung der Software geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Andere Ansprüche von openHandwerk gegen den Nutzer bleiben unberührt.
Vertraulichkeit, Datenschutz
Die vom Nutzer oder auf dessen Veranlassung in der Software eingestellten oder sonst abgelegten Informationen sind ausschließlich openHandwerk und deren Unterauftragnehmern zugänglich. Eine Nutzung der Informationen erfolgt nur, soweit dies für die vertragsgemäße Bereitstellung der Software erforderlich ist.
openHandwerk erhebt, verarbeitet und nutzt im Rahmen des Betriebs der Software personenbezogene Daten. Dabei beachtet openHandwerk die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Das Nähere regeln die AGB und der Auftragsverarbeitungsvertrag mit den Lizenznehmern von openHandwerk. Alle Angaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten durch openHandwerk im Zusammenhang mit der Software finden sich in der Datenschutzerklärung.
14.2. Anlage 2 – Vertrags zur Auftragsverarbeitung
Auftragsverarbeitungsvertrag im Zusammenhang mit der Nutzung der Software „openHandwerk“
Zwischen
openHandwerk GmbH
Martin Urbanek (Geschäftsführer)
Rosenthaler Straße 40-41
10178 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 (0)30 555 78 54 70
Fax: +49 (0)30 555 78 54 78
E-Mail: info@openhandwerk.de
– nachfolgend „Auftragnehmer / Auftragsverarbeiter“ genannt –
und
Firma _________________________________________________________
Anschrift ______________________________________________________
PLZ / Ort ______________________________________________________
Land __________________________________________________________
– nachfolgend „Auftraggeber / Verantwortlicher“ genannt –
wird folgender Vertrag geschlossen:
I Präambel
Die Vertragsparteien sind mit der Leistungsvereinbarung und deren Durchführung ein Auftragsverarbeitungsvertrag (nachstehend „Vertrag“ genannt) im Sinne des Art. 28 DSGVO eingegangen. Um in Ergänzung zu der Leistungsvereinbarung die hieraus resultierenden datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Auftraggebers gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen zu konkretisieren, schließen die Vertragsparteien den nachfolgenden Vertrag.
II Anwendungsbereich
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragsverarbeiter verantwortlich („Verantwortlicher“ im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Dieser Vertrag findet Anwendung auf alle Tätigkeiten des Auftragsverarbeiters bei denen durch den Auftragsverarbeiter oder durch ihn beauftragte Dritte mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers in Berührung kommen können.
III Gegenstand und Dauer der Auftragsverarbeitung
- Gegenstand und Spezifizierung der AuftragsverarbeitungDer Auftragsverarbeiter verarbeitet im Rahmen dieses Auftrages personenbezogene Daten für den Auftraggeber im Sinne von Art. 4 Nr. 2 und Art. 28 DSGVO auf Grundlage dieses Vertrages. Aus dem Leistungsvereinbarung ergeben sich Gegenstand und Dauer der Auftragsverarbeitung. Eine Spezifizierung, sowie Art und Zweck der Auftragsverarbeitung, werden im Anhang „Gegenstand der Auftragsverarbeitung“ konkretisiert.
- Räumlicher Anwendungsbereich
Die vertraglich vereinbarte Dienstleistung wird ausschließlich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erbracht. Jede Verlagerung der Dienstleistung oder von Teilarbeiten dazu in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind (z.B. Angemessenheitsbeschluss der Kommission, Standarddatenschutzklauseln, genehmigte Verhaltensregeln). - Dauer der Auftragsverarbeitung
Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung beider Vertragsparteien. Die Laufzeit richtet sich nach der Laufzeit des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer, sofern sich aus den Bestimmungen dieses Vertrags nicht darüberhinausgehende Verpflichtungen ergeben.
IV Pflichten des Auftragsverarbeiters
- Einhaltung des geltenden Rechts
Die Pflichten des Auftragsverarbeiters bei der Datenverarbeitung ergeben sich aus diesem Vertrag und dem anwendbaren Recht. Das anwendbare Recht umfasst insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“) und die Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“). - Verarbeitung nur nach Weisung
Soweit dieser Vertrag Anwendung findet, wird der Auftragsverarbeiter die personenbezogenen Daten des Auftraggebers nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers verarbeiten, die durch die Leistungsbeschreibung definiert sind. Der Auftraggeber kann zusätzliche Weisungen aussprechen, soweit dies zu Einhaltung des anwendbaren Datenschutzrechts erforderlich ist. - Berechtigte/r Weisungsempfänger/in des Auftragsverarbeiters
Der Auftragsverarbeiter nennt dem Auftraggeber den Ansprechpartner für im Rahmen dieses Vertrages anfallende Fragen zum Datenschutz im Anhang „Weisungsberechtigte Person/en bzw. Weisungsempfänger des Vertragspartners“. - Verpflichtung zur Vertraulichkeit
Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Vertraulichkeits -/ Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Auftrages fort. - Unterstützung bei der Wahrung der Betroffenenrechte
Der Auftragsverarbeiter wird dem Auftraggeber nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei dessen Pflichten unterstützen, Ansprüche auf Korrektur, Löschung oder Sperrung nach dem BDSG zu beantworten bzw. Anträge auf Wahrnehmung der in Kapitel III der DS-GVO genannten Rechte der betroffenen Personen zu bearbeiten. Wenn sich ein Betroffener hinsichtlich solcher Daten, die der Auftragsverarbeiter im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, zwecks Geltendmachung von Betroffenenrechten unmittelbar an den Auftragsverarbeiter wendet, wird der Auftragsverarbeiter dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. Der Auftragsverarbeiter haftet nicht, wenn das Ersuchen der betroffenen Person vom Auftraggeber nicht, nicht richtig oder nicht fristgerecht beantwortet wird. - Unterstützung bei der Einhaltung von Art. 32 – 36 DSGVO
Der Auftragsverarbeiter wird den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der dem Auftragsverarbeiter zur Verfügung stehenden Informationen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bei der Einhaltung der in Art. 32-36 DS-GVO genannten Pflichten im Rahmen der eigenen Möglichkeiten unterstützen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheit der Verarbeitung, der Datenschutz-Folgeabschätzung und der Konsultation mit Aufsichtsbehörden. - Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Der Auftraggeber ist nicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Bei Fragen rund um das Thema Datenschutz, kann sich der Auftraggeber an unseren externen Datenschutzbeauftragen wenden.
Es ist ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt.
Markus von der Bijl,
Am Heidstamm 59
50859 Köln
dsb@macandyou.de
V Rechte und Pflichten des Auftraggebers
- Einhaltung der DSGVO
Der Auftraggeber ist im Rahmen der Umsetzung dieses Vertrags für die Einhaltung der Vorgaben der DSGVO und anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften sowie insbesondere dafür verantwortlich, dass die Datenverarbeitung rechtmäßig ist und die gesetzlichen Rechte der betroffenen Personen hinsichtlich ihrer personenbezogenen Daten gewahrt wird. - Informationspflicht
Der Auftraggeber hat den Auftragsverarbeiter unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er in den Auftragsergebnissen Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt. - Inspektionen
Sollten im Einzelfall Inspektionen durch den Auftraggeber oder einen von diesem beauftragten Prüfer erforderlich sein, werden diese grundsätzlich zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs nach Anmeldung unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit durchgeführt. Der Auftragsverarbeiter darf diese von der vorherigen Anmeldung mit angemessener Vorlaufzeit und von der Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung hinsichtlich der Daten anderer Geschäftspartner und der eingerichteten technischen und organisatorischen Maßnahmen abhängig machen. Sollte der durch den Auftraggeber beauftragte Prüfer in einem Wettbewerbsverhältnis zum Auftragsverarbeiter stehen, hat der Auftragsverarbeiter gegen diesen ein Einspruchsrecht. - Rechtevorbehalt
Der Auftraggeber behält im Verhältnis zum Auftragsverarbeiter sämtliche Rechte an den auf Grundlage dieses Vertrags verarbeiteten personenbezogenen und sonstigen Daten, an überlassenen Datenträgern und überlassenen sowie zur Erfüllung dieses Vertrags geschaffenen Unterlagen. - Weisungsrecht
Die Weisungen werden anfänglich durch diesen Vertrag festgelegt und können vom Auftraggeber danach in schriftlicher Form oder in einem elektronischen Format (Textform) an die vom Auftragsverarbeiter bezeichnete Stelle durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). Weisungen, die in diesem Vertrag nicht vorgesehen sind, werden als Antrag auf Leistungsänderung behandelt. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in Textform zu bestätigen.
Als weisungsberechtigte Person/en des Auftraggebers wird/werden folgende Person/en benannt:
Name: ___________________________________________________________
Ansprechpartner: __________________________________________________
Anschrift: ________________________________________________________
Telefon: _________________________________________________________
E-Mail: __________________________________________________________
VI Technisch-organisatorische Maßnahmen
- Grundsatz
Der Auftragsverarbeiter wird in seinem Verantwortungsbereich den Arbeitsalltag so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Er wird technische und organisatorische Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Daten des Auftraggebers treffen, die den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (Art. 32 DSGVO) genügen. - Ausgestaltung
Der Auftragsverarbeiter hat technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherstellen. Dem Auftraggeber sind diese technischen und organisatorischen Maßnahmen bekannt und er trägt die Verantwortung dafür, dass diese für die Risiken der zu verarbeitenden Daten ein angemessenes Schutzniveau bieten. - Änderungen
Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragsverarbeiter gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren. Eine Änderung der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen bleibt dem Auftragsverarbeiter vorbehalten, wobei jedoch sichergestellt sein muss, dass das vertraglich vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird. - Zustimmung des Verantwortlichen
Bei Akzeptanz dieses Vertrags durch den Auftraggeber werden die „Technisch-organisatorische Maßnahmen“ dokumentierten Maßnahmen des Auftragsverarbeiters Grundlage des Vertrags.
VII Subunternehmer
- Bei Vertragsschluss eingeschaltete Subunternehmer
Sofern der Auftragsverarbeiter ein oder mehrere Subunternehmen beauftragt hat, hat er diese dem Auftraggeber zu benennen. Die Liste kann im Anhang „Subunternehmer“ eingesehen werden. Der Auftraggeber behandelt die Liste der Subunternehmer als vertrauliches Geschäftsgeheimnis und darf sie nicht an Dritte weitergeben. - Sorgfältige Auswahl der Subunternehmer
Der Auftragsverarbeiter hat den Subunternehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser zwischen den Vertragsparteien getroffene Vertrag und die gesetzlichen Vorgaben nach der DSGVO eingehalten werden können. - Mitteilung weiterer Subunternehmer
Sofern der Auftragsverarbeiter zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung weitere oder andere Subunternehmer beauftragten will, sind diese mit der gesetzlich gebotenen Sorgfalt auszuwählen und dem Auftraggeber vor Beginn der Verarbeitung mitzuteilen. Der Auftraggeber hat das Recht, unter der Darlegung von nachvollziehbaren Gründen, der Einschaltung des Subunternehmers zu widersprechen. Kann keine Lösung erzielt werden, ist der Auftragsverarbeiter berechtigt, diesen Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen. - Verpflichtung der Subunternehmer
Der Auftragsverarbeiter hat die Verträge mit Subunternehmen so zu gestalten, dass sie den Vorgaben des geltenden Datenschutzrechts und dieses Vertrags entsprechen. Die Subunternehmer sind vom Auftragsverarbeiter insbesondere zu verpflichten, keine weiteren oder anderen Subunternehmer ohne Einhaltung des Vertrags zu betrauen. Der Auftragsverarbeiter kontrolliert, ob hinreichende Garantien dafür geboten werden, dass die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen so durchgeführt werden, dass das anwendbare Datenschutzrecht und dieser Vertrag eingehalten werden. - Nebenleistungen
Nicht als Subunternehmerverhältnisse im Sinne der vorstehenden Regelungen sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die der Auftragsverarbeiter bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Hierzu zählen z. B. Telekommunikationsleistungen, Reinigungsleistungen, Prüfleistungen oder unter Umständen auch Wartungsleistungen. Der Auftragsverarbeiter ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers sowie zur Sicherstellung der Vertraulichkeit auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen gesetzeskonforme und angemessene vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. - Zustimmung des Verantwortlichen
Der Auftraggeber erklärt sich hiermit mit der Einbeziehung der Subunternehmer zu diesem Vertrag aufgelisteten weiteren Auftragsverarbeiter als einverstanden.
VIII Löschung und Rückgabe nach Beendigung der Verarbeitung
Während der Laufzeit dieses Vertrags nicht mehr benötigte Unterlagen, Datenträger und Daten dürfen nur gemäß dieses Vertrags oder nach vorheriger Weisung des Auftraggebers datenschutzgerecht vernichtet bzw. gelöscht werden. Bei der Auftragsverarbeitung anfallendes Test- und Ausschussmaterial hat der Auftragsverarbeiter unverzüglich datenschutzgerecht zu vernichten bzw. löschen und dies dem Auftraggeber auf Verlangen durch Vorlage der Löschung- bzw. Vernichtungsprotokolle nachzuweisen oder schriftlich zu versichern. Dokumentationen, die dem Nachweis der Auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragsverarbeiter entsprechend den jeweiligen gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Aufbewahrungsfristen über das Ende dieses Vertrags hinaus aufzubewahren. Der Auftragsverarbeiter kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragende dem Auftraggeber übergeben.
IX Haftung
Auftraggeber und Auftragnehmer haften für den Schaden, der durch eine nicht der DSGVO entsprechende Verarbeitung verursacht wird gemeinsam im Außenverhältnis als Gesamtschuldner gegenüber der jeweiligen betroffenen Person.
Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Schäden, die auf einer von ihm durchgeführten Verarbeitung beruhen, bei der er
a. seinem ihm speziell durch die DSGVO auferlegten Pflichten nicht nachgekommen ist oder
b. unter Nichtbeachtung der rechtmäßig erteilten Anweisungen des Auftraggebers oder gegen diese Anweisungen gehandelt hat
Die Parteien stellen sich jeweils von der Haftung frei, wenn eine Partei nachweist, dass sie in keinerlei Hinsicht für den Umstand, durch den der Schaden bei einer betroffenen Person eingetreten ist, verantwortlich ist.
X Schlussbestimmungen
- Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags und aller seiner Bestandteile – einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragsverarbeiter – bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, die auch in einem elektronischen Format (Textform) erfolgen kann, und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. - Wirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Vertragsparteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte. - Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für diesen Vertrag gilt ausschließlich deutsches und europäisches Recht. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftraggebers (Berlin Mitte, am Sitz der openHandwerk GmbH).
Weitere Auftragsverarbeiter
Der Anbieter setzt für die Verarbeitung folgende Unterauftragnehmer ein:
Bezeichnung weiterer Auftragsverarbeiter | Erbrachte Dienste |
Hubspot Inc. | Die openHandwerk GmbH nutzt Hubspot für die Erfassung von Leads und Kunden und zur Verwaltung als CRM. |
Haufe-Gruppe GmbH | Die openHandwerk GmbH nutzt die Cloudsoftware Lexware Office der Haufe-Gruppe zur Buchhaltung. Darüber hinaus ist openHandwerk Integrationspartner der Lexware Office. |
Host Europe GmbH | Die openHandwerk GmbH betreibt Server bei Host Europe. |
Mobile World Communications GmbH | Die openHandwerk GmbH nutzt das Produkt starbuero.de als Callcenter für eingehende Anrufe im Support als auch im Büro außerhalb der Geschäftszeiten oder bei Anrufspitzen. |
easybell GmbH | Die openHandwerk GmbH nutzt das Produkt easybell für die Telekommunikation per Telefon und Fax. |
Google LLC | Die openHandwerk GmbH nutzt die G Suite von Google und alle dazugehörigen Module für das Marketing. |
Asana Inc. | Die openHandwerk GmbH nutzt Asana für das teambasierte Arbeitsmanagement und das Koordinieren von Aufgaben. |
Slack Technologies Inc. | Die openHandwerk GmbH nutzt Slack als Messenger um Nachrichten in organisierten Gruppen auszutauschen. |
Deutsche Telekom AG | Die openHandwerk nutzt die Telekom Open Cloud für das Hosting. Darüber hinaus ist openHandwerk TechBoost Partner und Produktpartner der Telekom. |
Expert Systems AG | Die openHandwerk nutzt ProvenExpert.com für die Bewertung. Es werden durch ProvenExpert.com der Service als auch unser Produkt bewertet. |
Microsoft Corp. | Die openHandwerk GmbH nutzt Office365 als Büroanwendung für Anschreiben, Präsentationen und Marketingmaterial |
CX GmbH | Die openHandwerk GmbH nutzt 3CX als VOIP-Telefonanlage |
PayPal | Die openHandwerk GmbH nutzt als Dienstleister für Online-Zahlungsdienstleistungen. |
Stripe | Die openHandwerk GmbH nutzt als Dienstleister für Online-Zahlungsdienstleistungen. |
GoCardless | Die openHandwerk GmbH nutzt für die vereinbarten Lastschriftmandate. |
Real Cookie Banner | Die openHandwerk GmbH nutzt Real Cookie Banner als Cookie Banner auf der Webseite https://openhandwerk.de/. |
Wolters Kluwer | Die openHandwerk GmbH nutzt Addison für die Buchhaltung. |
ALL INKL | Die openHandwerk GmbH nutzt zur Bereitstellung des Onlineangebotes und Webhosting. |
Wordfence | Die openHandwerk GmbH nutzt zur Bereitstellung des Onlineangebotes und Webhosting. |
Apple App Store | Die openHandwerk GmbH nutzt zur Bereitstellung der openHandwerk App für mobile Apple Geräte. |
Google Play Store | Die openHandwerk GmbH nutzt zur Bereitstellung der openHandwerk App für mobile Android Geräte. |
Elementor | Die openHandwerk GmbH nutzt zur Bereitstellung des Onlineangebotes und Webhosting. |
Zoom | Die openHandwerk GmbH nutzt für die Online-Schulungen. |
Anhang: Gegenstand der Auftragsverarbeitung
Art der Daten
Personenstammdaten (Name, Vorname, Anschrift)
Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail)
Vertragsstammdaten (Vertragsbeziehung, Produkt- bzw. Vertragsinteresse)
Kundenhistorie
Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten
Planungs- und Steuerungsdaten
Art und Zweck der Datenverarbeitung
Der Auftragnehmer bietet eine cloudbasierte Verwaltungsplattform für Unternehmen an.
Der Zweck der vorgesehen Erhebung und Verarbeitung bzw. die Nutzung der Daten ergeben sich aus den zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Haupt- bzw. Einzelverträgen.
Kategorie der betroffenen Personen
Kunden
Interessenten
Beschäftigte
Lieferanten
Ansprechpartner
Anhang: Datenschutzbeauftragter des Vertragspartners
mac + you
Markus van der Bijl
Am Heidstamm 59
50859 Köln
Deutschland
Telefon: +49 (0) 2234 2026226
E-Mail: dsb@macandyou.de
14.3. Anlage 3 – Service Level Agreement
Dieses SLA enthält Festlegungen zur Verfügbarkeit der bereitgestellten Leistungen des Anbieters über das Portal http://www.openhandwerk.de sowie zur Durchführung von Wartungsarbeiten, zu den Support-Verfügbarkeiten, sowie dem Incident Management.
1. Definitionen
1.1. Ausfallzeit bezeichnet die Gesamtzahl der Stunden, in denen die wesentlichen Funktionen der Software, wie im Vertrag definiert, während der Systemlaufzeit nicht zur Verfügung stehen.
1.2. Incident Management bezeichnet die Bearbeitung von Störungen.
1.3. Reaktionszeit ist der Zeitraum, in dem der Anbieter mit der Bearbeitung einer durch den Kunden gemeldeten Störung beginnt.
1.4. SLA bezeichnet dieses Service Level Agreement.
1.5. Störung bezeichnet jede Beeinträchtigung der Software, wie z.B. Ausfallzeiten, Fehler oder Qualitätsminderung.
1.6. Störungsklasse bezeichnet die Stufe in der Matrix zur Erfassung der Schwere einer Störung.
1.7. Bereitstellungszeit bezeichnet die Zeit, in der die Leistungen bereitgestellt werden.
1.8. Vertrag bezeichnet die Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Anbieter über die Bereitstellung der Software durch den Anbieter und die Nutzung durch den Kunden.
1.9. Verfügbarkeit bedeutet, dass der Kunde die wesentlichen Funktionen der Software am Übergabepunkt, wie im Vertrag definiert, ausführen und nutzen kann.
1.10. Wartungsarbeiten sind alle Wartungsaktivitäten, die erforderlich sind, um die Software gebrauchsfähig zu erhalten, Störungen zu beseitigen, Daten zu sichern und/oder Aktivitäten, die zur Verbesserung, Erweiterung oder Erneuerung von Funktionalitäten erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die Software in Übereinstimmung mit dem Vertrag genutzt werden kann.
2. Allgemeine Bestimmungen
2.1. Dieses SLA legt die Verfügbarkeit der Software und der unterstützenden Service Levels fest. Der Anbieter erbringt die nachfolgend beschriebenen Leistungen gemäß der vertraglichen Konditionen.
2.2. Dieses SLA gilt ausschließlich für die dem Kunden zur produktiven Nutzung zur Verfügung gestellten Software und nicht für nicht-produktive, kostenlose und/oder Testversionen der Software sowie der Integrations- oder Testsysteme mit unveröffentlichten Funktionen.
2.3. Alle Verpflichtungen des Anbieters in diesem SLA gelten nur für die Software, die dem Kunden am Übergabepunkt zur Verfügung gestellt wird. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für die Datenübertragung vom Übergabepunkt zum Kunden und/oder im Bereich des IT-Systems des Kunden.
3. Verfügbarkeit und „Service Credits“
3.1. Der Anbieter schuldet die vereinbarte Verfügbarkeit der Software am Übergabepunkt während der Bereitstellungszeit. Soweit nicht anders definiert wird eine Verfügbarkeit von 99% im Monatsmittel vereinbart.
3.2. Die Verfügbarkeit der Software wird anhand der nachfolgenden Formel als prozentualer Anteil der Zeit im Verlauf eines Kalendermonats während der Bereitstellungszeit berechnet. Verfügbarkeit in % = ((Bereitstellungszeit – Ausfallzeit) / Bereitstellungszeit) * 100
3.3. Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeiten gelten dem Anbieter nicht zurechenbare Ausfallzeiten als verfügbare Zeiten. Diese unschädlichen Ausfallzeiten sind:
a) Ausfallzeiten aufgrund von geplanten oder ungeplanten Wartungsarbeiten gemäß Ziffer 6;
b) Ausfallzeiten aufgrund im Voraus mit dem Kunden abgestimmte Wartungsarbeiten;
c) Ausfallzeiten aufgrund von Betriebsstörungen, die durch ein Ereignis höherer Gewalt oder andere unvermeidbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches des Anbieters verursacht wurden und mit vertretbarem Aufwand nicht abgewendet werden konnten und auch bei sorgfältiger Anwendung nicht vorhersehbar waren, welche die Verpflichtungen des Anbieters aus diesem SLA erheblich erschweren oder ganz oder teilweise unmöglich machen, wie z.B. Streiks, Aussperrungen, außergewöhnliche Wetterbedingungen, Stromausfälle, Betriebs- oder Verkehrsstörungen und Transportbehinderungen, und die den Anbieter für die Dauer eines solchen Ereignisses von seinen Verpflichtungen aus diesem SLA befreien;
d) Ausfallzeiten aufgrund von Viren- oder Hackerangriffen, wenn und soweit der Anbieter die vereinbarten, mangels Vereinbarung die üblichen, Schutzmaßnahmen getroffen hat;
e) Ausfallzeiten aufgrund einer Störung, die durch den Kunden verursacht wurde;
f) Ausfallzeiten aufgrund von Software-Fehlern in Kundenanwendungen oder aufgrund von durch Kundenanwendungen oder Kundendaten ausgelösten Fehlern in der System- und systemnahen Software;
g) Ausfallzeiten, die durch Dritte (nicht dem Anbieter zurechenbare Personen) verursacht werden.
3.4. Der Kunde hat dem Anbieter jede Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Software in Übereinstimmung mit Ziffer 5 zu melden.
3.5. „Service Credits“
a) Hat der Anbieter die Nichteinhaltung der vereinbarten Verfügbarkeit gemäß 3.1 zu vertreten, kann der Kunde eine Minderung („Service Credits“) in der nachfolgend beschriebenen Höhe geltend machen:
Verfügbarkeit | Service Credit in % |
1% – 1.99% unter der vereinbarten Verfügbarkeit | 1% der auf den betreffenden Monat entfallenden Vergütung |
2% – 4% unter der vereinbarten Verfügbarkeit | 2% der auf den betreffenden Monat entfallenden Vergütung |
>4% unter der vereinbarten Verfügbarkeit | Zusätzliche 0.5 % der auf den betreffenden Monat entfallenden Vergütung für jeden weiteren vollen Prozentpunkt (1.0%) der reduzierten Verfügbarkeit |
3.5.1.Um Service Credits in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde innerhalb von dreißig (30) Werktagen nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die gemäß Ziffer 3.1 vereinbarte Verfügbarkeit unterschritten wurde, die Service Credits gegenüber dem Anbieter schriftlich geltend machen. Unterlässt dies der Kunde, so erlischt der Anspruch auf diese Service Credits und der Anbieter ist zu keiner Auszahlung verpflichtet.
3.5.2.Der Kunde ist berechtigt, Schadensersatz oder eine Herabsetzung der vereinbarten Vergütung nach den Bestimmungen des Vertrages zu verlangen, wenn der Anbieter die Nichterfüllung der vereinbarten Verfügbarkeit zu vertreten hat. Vom Anbieter für die Nichterreichung der Verfügbarkeit gutgeschriebene Service Credits werden auf etwaige Schadenersatz- oder Minderungsansprüche angerechnet.
4. Support
4.1. Betriebszeiten des Supports Arbeitstag: Montag – Freitag, mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz des Anbieters
Betriebszeiten: 09:00 – 18:00
Sprache: Deutsch
4.2. Der Support umfasst einen Ticketing-System für Störungsmeldungen des Kunden durch Tickets oder Emails via support@openhandwerk.de, die Priorisierung von Störungsmeldungen entsprechend der Dringlichkeit der Störung, die Analyse und Isolierung der Störung.
4.3. Alle Zeitangaben entsprechen der in Deutschland gültigen Zeit (Central European Time (CET) oder Central European Summer Time (CEST).
5. Incident Management
5.1. Das Incident Management umfasst alle Aktivitäten zwischen dem Kunden und dem Anbieter im Zusammenhang mit der Benachrichtigung und Verwaltung von Störungen bis zu deren Lösung.
5.2. Störungsklassen
a) Störungen innerhalb der Software werden einer der nachfolgenden Störungsklassen zugeordnet, welche die angestrebte Reaktionszeit bestimmen.
Störungsklasse | Beschreibung | Reaktionszeit |
1 – Kritisch | Eine Störung der Störungsklasse 1 liegt vor, wenn die Nutzung der Software oder wesentlicher Teile der Software vollständig nicht verfügbar oder stark eingeschränkt ist, z.B. aufgrund von Fehlfunktionen, falschen Arbeitsergebnissen oder Reaktionszeiten. | <12h während der Betriebszeiten |
2 – Wesentlich | Eine Störung der Störungsklasse 2 liegt vor, wenn die Nutzung der Software oder wesentliche Funktionalitäten eingeschränkt sind, z.B. aufgrund von Fehlfunktionen, falschen Arbeitsergebnissen oder langen Reaktionszeiten. | <12h während der Betriebszeiten |
3 – Unwesentlich | Eine Störung der Störungsklasse 3 liegt vor, wenn unwesentliche Funktionalitäten der Software beeinträchtigt sind, wie z.B. “nice to have” Funktionalitäten oder Schönheitsfehler, die den Gebrauch der Software nicht beeinträchtigen. | <12h während der Betriebszeiten |
4 – Gering | Eine Störung der Störungsklasse 4 liegt vor, wenn die Nutzung der Software überhaupt nicht eingeschränkt ist, z.B. bei Fragen oder Verbesserungswünschen des Kunden. | <24h während der Betriebszeiten |
b) Der Anbieter wird Störungen nach eigenem Ermessen unter der Berücksichtigung der vorgenannten Definitionen priorisieren und einordnen.
5.3. Prozess
a) Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich über alle Störungen zu informieren.
b) Der Kunde wird dem Anbieter alle Störungen per Ticketsystem oder Email an support@openhandwerk.de mitteilen.
c) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Meldung einer Störung die folgenden erforderlichen Informationen enthält:
(1) Name des Benutzerkontos;
(2) Detaillierte Beschreibung der Störung, um eine Reproduktion der Störung zu ermöglichen;
(3) Betroffene Funktionalität der Software;
(4) soweit für den Kunden ersichtlich: Betroffene Cloud Infrastruktur und Region;
(5) Datum und Zeitpunkt des Auftretens der Störung;
(6) Kategorisierung der Störung durch den Kunden;
(7) Welche Maßnahmen zur Störungsbehebung bereits durch den Kunden durchgeführt wurden und welches Verhalten sich aufgrund der Störungsbeseitigungsmaßnahmen des Kunden gezeigt hat.
d) Sobald der Kunde dem Anbieter alle erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt hat, beginnt der Lösungsprozess. Der Anbieter dem Kunden daraufhin eine erste Rückmeldung innerhalb der in Ziffer 5.2 festgelegten Reaktionszeiten entsprechend der jeweiligen Störungsklasse zukommen lassen.
e) Der Anbieter wird den Kunden über die Beseitigung der Störung informieren.
f) Die Bearbeitung von Störungen erfolgt während der in Ziffer 4 festgelegten Arbeitstage und Betriebszeiten.
g) Der Anbieter stellt dem Kunden ein Ticketing System zur Verfügung. Eine Verwendung des Ticketing Systems durch Dritte, insbesondere durch Endkunden oder Zulieferer des Kunden ist ausgeschlossen. Die Ticketsprache für alle Tickets ist deutsch.
6. Wartungsarbeiten
6.1. Der Anbieter ist berechtigt, die Bereitstellung der Software für Wartungsarbeiten zu unterbrechen.
6.2. Der Anbieter wird Wartungsarbeiten so planen, dass die Nutzung der Software durch den Kunden so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.
6.3. Geplante Wartungsarbeiten werden mit einem Vorlauf von mindestens 7 Kalendertagen in openHandwerk angezeigt.
6.4. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Software aus wichtigem Grund, z.B. bei Gefährdung der Softwarebetriebs, außerplanmäßig zu warten. Hierzu gehören insbesondere Notfall-Änderungen, z.B. das Einspielen von Security Patches, die zur Sicherung und Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig sind und eine unmittelbare Umsetzung erfordern. Diese außerplanmäßigen Wartungsarbeiten sind dem Kunden unverzüglich anzuzeigen und so durchzuführen, dass Störungen im Betriebsablauf so gering wie möglich gehalten werden.
7. Werbemaßnahmen innerhalb der Software openHandwerk
7.1 Vorbehalt für die Platzierung von Werbebotschaften Dritter
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7.3. Ablehnung von Werbebotschaften
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7.4. Haftungsauschluss
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