Der Preis-Schock 2026 – So kalkulieren Sie den neuen Mindestlohn

Fokus: Finanzen, Rechtssicherheit, Vorkalkulation

Die Fakten: Was sich zum 01.01.2026 ändert

Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde – das ist eine Erhöhung um 1,08 Euro oder 8,42 Prozent gegenüber dem aktuellen Satz von 12,82 Euro. Ein Jahr später folgt die nächste Stufe: Am 1. Januar 2027 klettert der Mindestlohn auf 14,60 Euro. Insgesamt bedeutet das einen Anstieg von 13,88 Prozent innerhalb von zwei Jahren – die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns.

Die Bundesregierung hat die Empfehlung der Mindestlohnkommission per Verordnung umgesetzt. Von der Erhöhung profitieren bis zu 6,6 Millionen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland. Besonders betroffen sind Branchen wie Gastgewerbe, Land- und Forstwirtschaft sowie viele Handwerksbereiche.

Weitere wichtige Änderungen ab 2026

Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro Durch die Kopplung an den Mindestlohn erhöht sich die Geringfügigkeitsgrenze von aktuell 556 Euro auf 603 Euro monatlich (2027: 633 Euro). Das bedeutet: Minijobber können künftig etwa 43 Stunden pro Monat arbeiten, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden.

Mindestausbildungsvergütung wächst um 6,2 Prozent Die Mindestausbildungsvergütung für Azubis, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2026 beginnen, steigt auf:

  • 1. Ausbildungsjahr: 724 Euro (bisher 682 Euro)
  • 2. Ausbildungsjahr: 854 Euro (bisher 805 Euro)
  • 3. Ausbildungsjahr: 977 Euro (bisher 921 Euro)
  • 4. Ausbildungsjahr: 1.014 Euro (bisher 955 Euro)

Branchenmindestlöhne im Handwerk In einigen Gewerken liegen die Mindestlöhne bereits über dem gesetzlichen Minimum und werden ebenfalls angepasst:

  • Dachdecker: Mindestlohn 1 steigt auf 14,96 Euro, Mindestlohn 2 auf 16,60 Euro.
  • Gerüstbauer: 14,35 Euro (ab 2027: 14,90 Euro).
  • Maler und Lackierer: 15 Euro für Gelernte. Wichtig: Der Satz für Ungelernte (derzeit 13 Euro) liegt unter dem neuen gesetzlichen Minimum und wird ab dem 01.01.2026 automatisch auf 13,90 Euro angehoben.
  • Elektrohandwerk: Anpassungen werden erwartet.

Das Problem: „Kalkulieren wie letztes Jahr“ funktioniert nicht mehr

Viele Handwerksbetriebe arbeiten mit Stundenverrechnungssätzen, die vor einem oder zwei Jahren festgelegt wurden. Doch die Kostenstruktur hat sich dramatisch verändert:

Die reale Kostensteigerung liegt bei 8–10 Prozent Ein Beispiel macht es deutlich: Ein Geselle mit Mindestlohn kostet Ihren Betrieb nicht nur 13,90 Euro, sondern deutlich mehr:

Lohnkosten pro Stunde eines Mindestlohn-Mitarbeiters:

  • Bruttolohn: 13,90 €
  • Arbeitgeberanteil Sozialversicherung (mind. 20%): +2,78 €
  • Lohnfortzahlung bei Urlaub/Krankheit (ca. 15%): +2,09 €
  • Gesamte Personalkosten pro produktive Stunde: ca. 18,77 €

Das sind 9 Prozent mehr als bei einem Stundenlohn von 12,82 Euro (damals ca. 17,21 Euro Gesamtkosten).

Nicht angepasste Stundenverrechnungssätze bedeuten Verlust Wenn Sie Ihre Kalkulation nicht anpassen, verlieren Sie bei jeder Arbeitsstunde bares Geld. Bei einem durchschnittlichen Handwerksbetrieb mit vier Mitarbeitern und 6.400 produktiven Stunden pro Jahr summiert sich das auf einen Fehlbetrag von etwa 10.000 Euro – ohne dass Sie es unmittelbar merken.

Material und Energie: Die unterschätzte Kostenfalle Dazu kommen weitere Kostensteigerungen:

  • Energiekosten für Werkstatt und Fahrzeuge
  • Gestiegene Materialpreise in vielen Bereichen
  • Höhere Versicherungsbeiträge
  • Steigende Mieten und Pachtkosten

Ein Stundenverrechnungssatz, der diese Entwicklungen nicht berücksichtigt, führt unweigerlich zu sinkenden Margen – oder schlimmstenfalls zu Verlusten.


Checkliste: Jetzt handeln, bevor 2026 kommt

Damit Sie optimal auf die Änderungen vorbereitet sind, hier Ihre Handlungs-Checkliste:

Bis 15. Dezember 2025:

  • [ ] Alle Mitarbeiter-Stundensätze in den Stammdaten aktualisieren
  • [ ] Mindestausbildungsvergütungen für Azubis anpassen
  • [ ] Minijob-Verträge prüfen (neue Grenze: 603 Euro)
  • [ ] Stundenverrechnungssätze neu kalkulieren

Bis 31. Dezember 2025:

  • [ ] Laufende Angebote überprüfen – ggf. zurückziehen oder nachverhandeln
  • [ ] Stammkunden über Preisanpassungen informieren
  • [ ] Neue Preislisten erstellen
  • [ ] Mitarbeiter über Lohnerhöhungen informieren

Ab 1. Januar 2026:

  • [ ] Erste Angebote mit neuen Sätzen erstellen
  • [ ] Lohnabrechnungssystem auf 13,90 € umstellen
  • [ ] Regelmäßige Nachkalkulationen durchführen
  • [ ] Quartalsmäßig Margen kontrollieren

Praxis-Tipps: So kommunizieren Sie Preiserhöhungen an Kunden

Preiserhöhungen sind nie angenehm, aber mit der richtigen Kommunikation schaffen Sie Verständnis:

Tipp 1: Proaktiv informieren Warten Sie nicht, bis der Kunde Sie auf höhere Preise anspricht. Informieren Sie Stammkunden bereits im Dezember 2025 über die Änderungen.

Mustertext für Kundenschreiben:

„Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro. Diese und weitere Kostensteigerungen wirken sich leider auch auf unsere Preise aus. Um weiterhin die gewohnte Qualität und zuverlässigen Service bieten zu können, passen wir unsere Stundenverrechnungssätze um durchschnittlich 9 Prozent an.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit.“

Tipp 2: Transparenz schafft Vertrauen Erklären Sie auf Ihrer Website oder in Angeboten kurz, warum Preise steigen. Die meisten Kunden wissen um die gesetzlichen Änderungen und haben Verständnis.

Tipp 3: Mehrwert kommunizieren Betonen Sie, was Kunden für ihr Geld bekommen:

  • Fachgerechte Ausführung durch qualifizierte Mitarbeiter
  • Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit
  • Garantie und Service
  • Moderne Werkzeuge und Techniken

Fazit: Handeln Sie jetzt – nicht erst im Januar

Die Mindestlohnerhöhung 2026 ist keine Option, sondern Gesetz. Betriebe, die jetzt ihre Kalkulation anpassen, sichern ihre Liquidität und Wettbewerbsfähigkeit. Mit openHandwerk haben Sie alle Werkzeuge an der Hand, um:

✅ Lohnkosten zentral zu verwalten ✅ Stundenverrechnungssätze präzise zu kalkulieren ✅ Projekte in Echtzeit auf Rentabilität zu prüfen ✅ Nachkalkulationen mit einem Klick zu erstellenIhr nächster Schritt: Überprüfen Sie noch heute Ihre Stammdaten in openHandwerk und passen Sie Ihre Kalkulation an. Ihre Liquidität wird es Ihnen danken – und Ihre Jahresabrechnung 2026 erst recht.

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